Frage
Lohnsteuerkartenausstellung
Fachbereich Steuern / Fragennummer : 105486
| Thema | : Sonstiges Thema | Herkunftsland | : Deutschland |
| Einsatz | : EUR 25,00 | Rechnung | : per E-Mail |
| Status | : Beantwortet | ||
| Frage vom 21.01.2010 - 02:17 Uhr |
Im Okt. 09 wurde mir als freiberuflich Selbständiger fälschlicherweise eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse III zugesandt, die ich einfach ohne weitere Beachtung zur Seite gelegt hatte.
Am 15. Jan. 10 bekam meine Frau von Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Aufforderung, die Lohnsteuerkarte für 2010 abzugeben. Daraufhin stellten wir fest, dass sie keine erhalten hatte, da eine Mitarbeiterin der Gemeinde bei der Wohnungsmeldung im Frühjahr 2009 (nach Umzug) unsere Steuerklassen nicht erfragt und eigenmächtig eingetragen hatte, dass meine Frau keine Lohnsteuerkarte und ich als Selbständiger eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse I (eins) erhalten solle. Meine Frau hatte seit unserer Heirat vor ein paar Jahren immer Steuerklasse III.
Als ich am 20.1.2010 auf der Gemeinde meine fälschlicherweise ausgestellte Lohnsteuerkarte zurückgeben wollte, weigerte sich der Mitarbeiter meine Lohnsteuerkarte zurückzunehmen und änderte einfach meine Steuerklasse von III auf V mit Beginn 1.2.10 und stellte für meine Frau eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse III mit Beginn 1.2.10 aus. Dies hat zur Folge, dass ich für Januar 2010 die Steuerklasse III und meine Frau für Januar 2010 Steuerklasse V hat. Der Mitarbeiter beharrte darauf, dass dies die einzige Möglichkeit wäre, da nur zum nächsten Monatsersten die Steuerklasse geändert werden könne. Nun wollte ich aber keine Änderung der Steuerklassen, sondern nur meine Lohnsteuerkarte zurückgeben und eine Lohnsteuerkarte für meine Frau mit Steuerklasse III ab 1.1.2010 ausstellen lassen. Der Mitarbeiter beharrte darauf, dass dies nicht möglich wäre.
De facto habe ich als Selbständiger keine Steuerklasse. Mir wird hier eine Lohnsteuerkarte aufgezwungen und es ist mir ein Rätsel, wie meine Frau für Januar 2010 Steuerklasse V haben kann, wenn ich kein Arbeitnehmer bin.
Was sind in diesem Fall die tatsächlichen gesetzlichen Grundlagen?
:: Antwort
Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH) Jens KeeseEchternstr.7, 38100 Braunschweig Telefon : 0531/3890044, Fax : 05361/95729718 |
| Antwort vom 21.01.2010 - 09:28 Uhr |
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich nach dem geschilderten Sachverhalt gerne wie folgt beantworte.
Nach §38b Nr.3 Einkommensteuergesetz (EStG) erhält Ihre Ehefrau die Steuerklasse 3, da Sie selbst als Ehemann keinen Arbeitslohn beziehen. Die Ausstellung der Steuerklasse 5 für Ihre Ehefrau durch die Gemeinde war nach dem geschilderten Sachverhalt offensichtlich von Anfang an fehlerhaft. Die Gemeinde bezieht sich bei der beantragten Änderung der Steuerklassen offenbar auf §39 Abs.5 Sätze 3-4 EStG. Danach ändert die Gemeinde die Steuerklassen mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats, wenn die Ehegatten beantragen, die Steuerklassen zu ändern.
In Ihrem Fall handelt es sich jedoch nicht um eine Änderung nach §39 Abs.5 Sätze 3 EStG, da Sie nicht beide in einem Dienstverhältnis stehen. Da die Eintragung der Steuerklasse 5 bei Ihrer Ehefrau von Anfang an unrichtig war, muss die Gemeinde m.E. Ihre unzutreffend ausgestellte Steuerkarte zurücknehmen und für Ihre Ehefrau mit Wirkung vom 1.1.2010 die Steuerklasse 3 eintragen. Als Rechtsgrundlage hierfür kommt die analoge Anwendung des §39 Abs.5 Satz 2 EStG in Betracht, wonach die Änderung der Lohnsteuerkarte auch mit Wirkung für die Vergangenheit beantragt werden kann.
Die Änderung der Steuerklasse erst mit Wirkung vom 1.2.2010 ist ein Verwaltungsakt der Gemeinde der mit dem Einspruch angefochten werden kann.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben ein wenig weiter geholfen zu haben und stehe für Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Keese
Steuerberater
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