Auflösung GbR

  • Frage #106211 vom 29.11.2011 - 19:07 Uhr
  • Thema: Umsatzsteuer
  • Einsatz: € 75,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

A ist Gesellschafter der A + B GbR. Die Gesellschaft wird aufgelöst. A übernimmt das Gesellschaftsvermögen mit allen Aktiven und Passiven.

Das Anlagevermögen besteht einzig und allein aus einem LKW, dessen Buchwert 40.000,00 EUR und dessen Marktpreis 60.000,00 EUR beträgt.

Anschließend gründet A gemeinsam mit C die A + C GbR und vermietet den LKW an diese.


1. Unterliegt die Differenz zwischen Martktpreis und Buchwert als Aufgabegewinn der Einkommensteuer der Gesellschafter A und B?

2. Ist die Übertragung des LKW an A ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang oder liegt der Fall des § 1 Abs. 1a UStG vor? Wenn ersteres zutrifft, welches ist dann die Bemessungsgrundlage für die USt?

3. Ist die Vermietung des LKW durch A an die A + C GbR umsatzsteuerpflichtig?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich bereits vorab.

Antwort vom 30.11.2011 - 10:09 Uhr


besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Frage 1

Ohne Kenntnis des Gesellschaftsvertrags und des dazugehörenden Jahresabschlusses ist eine abschliessende Überprüfung und Beurteilung des Sachverhalts leider nicht möglich, wobei ich davon ausgehe, dass gesellschaftsvertraglich eine Abfindungszahlung (Barabfindung) vereinbart ist.


Steuerlich liegt bei B ein Veräusserungsgewinn vor, der gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG der Einkommensteuer unterliegt. Dieser Gewinn errechnet sich grob wie folgt:

Verkehrswert LKW

minus

anteilige Verbindlichkeiten ( in der Regel nach dem Beteiligungsverhältnis )

minus

Kapitalkonto des B zum Ausscheidungszeitpunkt.

= Veräusserungsgewinn


Frage 2

Die Variante der Barabfindung führt grundsätzlich nicht zum einem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch, sodaß der Vorgang nicht steuerbar ist und keine Umsatzsteuer auslöst. Im Rahmen einer Sachwertabfindung würde eine steuerbare Leistung vorliegen, die aber nach § 4 Nr. 8 f UStG steuerbefreit wäre.

Frage 3

Wenn der Gesellschafter einen PKW für eigene Rechnung an die Gesellschaft in vollem Umfang der Gesellschaft zur Nutzung überlässt, dann liegt eine steuerbare Leistung an die Gesellschaft vor, d.h. der Vorgang ist steuerbar und steuerpflichtig. Näheres entnehmen Sie bitte Abschn. 1.6 Abs. 7 UStAE, mit den entsprechenden Beispielen.

Sie sollten sich in der Angelegenheit detailliert steuerlich beraten lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater