Existenzgründung als Kleinunternehmer
- Frage #106138 vom 07.09.2011 - 11:44 Uhr
- Thema: Existenzgründung
- Einsatz: € 35,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Ich möchte mich mit folgenden selbstständig machen: Computerkurse für Senioren. Dazu hätte ich gedacht das ganze mit einem Gewerbeschein anzumelden. Wie ist der weitere Ablauf nachdem der Gewerbeschein abgegeben wurde? Meine wichtigste Frage hierzu: Wie ist die Regelung mit der kompletten Steuer? Muss ich bei Einnahmen die MwSt ausweisen und etwas an Finanzamz abführen? Wäre nett wenn Sie mich über die Regelung Steuern und Kleinunternehmer informieren würden.

Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Zunächst müssen Sie die Tätgkeit beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde anmelden. Über die Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung. Die Anmeldung wird automatisch an das zuständige Finanzamt gemeldet. Das Finanzamt wird Ihnen wiederum den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zusenden. In diesem Fragebogen werden alle steuerlich relevanten Informationen vorab abgefragt.
Die Fragen betreffen die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer, sowie etliche allgemeine Auskünfte.
Bezüglich der Einkommensteuer und Gewerbesteuer werden die Einkommensverhältnisse abgefragt. Dies ist in Ihrem Fall der voraussichtliche Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, sowie die weiteren Einkünfte ovn Ihnen bzw. dem Ehepartner. Die Abfrage erfolgt, um eventuelle Steuervorauszahlungen festzusetzen. Daher sollte der Gewinn zwar realistisch aber keinesfalls zu hoch angesetzt werden. Es handelt sich schließlich nur um eine Vorabschätzung.
Angaben zur Lohnsteuer sind nur zu machen, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist nur abzuführen, wenn Sie mehr als 17.500€ Umsatz pro Jahr machen oder auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung beanpruchen wollen, müssen Sie im Fragebogen den voraussichtlichen Brutto-Umsatz (Entgeld der Teilnehmer) angeben. Dieser darf 17.500€ jährlich, bzw. im Erstjahr anteilig 1.458€ monatlich nicht übersteigen. Die Kleinunternehmerregelung können Sie solange anwenden bis Sie die Umsatzgrenze von 17.500€ nicht überschreiten. Im ersten Jahr der Überschreitung kann die Kleinunternehmerregelung weiter angewandt werden, wenn kein Umsatz von mehr als 50.000€ erzielt wird.
Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass Sie keine Umsatzsteuer abführen müssen und keine monatlichen Voranmeldungen einreichen müssen. Es entfällt somit auch der Verwaltungsaufwand.
Der Nachteil besteht darin, dass Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Unternehmer können, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, die selbst an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer von der eigenen Steuerschuld abziehen.
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn größere Investitionen einen Vorsteuerüberschuss erwarten lassen. An den Verzicht wären Sie fünf Jahre gebunden.
Aus steuerlicher Sicht müssen Sie als Kleinunternehmer lediglich einmal jährlich, zusammen mit der Einkommensteuererklärung, eine Gewinnermittlung (Einnahme-Überschuss-Rechnung) abgeben. In dieser Gewinnermittlung
stellen Sie den Einnahmen die Betriebsausgaben gegnüber. Die Differenz ist der Gewinn oder Verlust und wird in der Anlage G eingetragen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
sehr hilfreich