Fahrtkostenerstattung für Dienstfahrten mit pauschal 30 Cent
- Frage #106256 vom 10.01.2012 - 19:11 Uhr
- Thema: Einkommensteuer
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per Post)
- Status: Beantwortet

Für Werbefahrten mit privatem PKW hat der Arbeitgeber Pauschal 30 Cent erstattet.
Muss der Betrag in meine Lohnsteuerkarte. Ich glaube ja und erhöht den Nettolohn.
Eine Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens dürfte nicht der Fall sein oder erhöht sich dadurch mein gesamtes steuerpflichtiges Einkommen ???

Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Werbefahrten sind Dienstfahrten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Aufwendungen können mit 30 Cent oder den höheren tatsächlichen Kosten (Nachweis) je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber kann in gleicher Höhe einen steuerfreien Ersatz zahlen. Der Werbungskostenansatz entfällt dann. Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich nicht.
Sollte der Arbeitgeber den steuerfreien Aufwandsersatz in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen, müssen Sie die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angeben.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater