Freiberufler-Rechnungsstellung für Auslandseinsatz
- Frage #106250 vom 05.01.2012 - 20:59 Uhr
- Thema: Existenzgründung
- Einsatz: € 65,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Frage ist abgelaufen

Ich arbeite seit September Freiberuflich als Berater für Media, Marketing, Strategie etc. Themen und arbeite seit Dezember für einen neuen Mandant aus Hamburg.
Hintergrund Infos.: Mein Mandant aus Hamburg hat ein Büro in Delhi (Indien) und ich war gerade da für Besuch/Arbeit. Die Reise war von den Mandant schon genehmigt und die Aufgaben vor Ort waren definiert etc. Die Reisekosten, die Übernachtungskosten etc. werden von den Mandant übernommen..hierfür werde ich eine Spesenrechnung einreichen. Ich möchte jetzt eine Rechnung für den Monat Dezember schreiben, weiß aber nicht, was als Arbeitszeit zählt und was nicht, wenn man als Selbständige im Auftrag von Mandant aus Deutschland in Ausland ist.
Gesamte Dauer: 25.12.2011 bis 04.01.2012
Hinreise:
Ab Hamburg von zu Hause - 25.12.2011 um 18:15 Uhr (Deutsche Zeit)
In New Delhi (Indien) in Hotel: am 26.12.2011 um 22:30 Uhr (Indische Zeit)
Effektive Reisestunden: 23: 45 Stunden
Rückreise:
Ab New Delhi (Indien) Hotel: am 04.01.2012 um 7:30 Uhr (Indische Zeit)
In Hamburg zu Hause: am 04.01.2012 um 20:30 Uhr (Deutsche Zeit) Effektive Reisestunden: 13:30 Stunden
Die vereinbarte Honorar Regelungen (hier nur 3 Relevante Punkte)
(1) Der Freie Mitarbeiter erhält für seine Tätigkeit pro Arbeitstag
(mind. acht Stunden) eine Vergütung in Höhe von EUR xxx,xx zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(2) Das vereinbarte Tageshonorar wird bei einer Arbeitsleistung von weniger als 8 Stunden nicht in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Der Freie Mitarbeiter stellt solche Arbeitstage je nach erbrachter Arbeitsleistung zu ¼, ½ oder ¾ des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung.
(3) Soweit der Freie Mitarbeiter zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung Reisen erbringt, erstattet der Auftraggeber dem Freien Mitarbeiter die anfallenden Kosten, sofern diese gem. Abs. 8 dieses Paragraphen vom Auftraggeber vorab freigegeben wurden. Dies gilt insbesondere auch für Reisen zum Projektort und für den Aufenthalt am Projektort. Es gelten die aktuellen Spesenpauschalen des deutschen Finanzamtes: a. Pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro b. Für Projektaufenthalte ab 8 Stunden: 6 Euro, ab 14 Stunden: 12 Euro, für 24 Stunden: 24 Euro c. Übernachtungen werden entsprechend der Hotelkosten abgerechnet d. Telefonkostenpauschale i.H.v. € xx,xx monatlich (ohne Freigabe) Sofern projektbedingt deutlich höhere Spesen entstehen (z.B. durch weitere Projektorte oder Zukauf externer Dienstleitungen) werden diese dem Freien Mitarbeiter erstattet. Der Freie Mitarbeiter muss den Auftraggeber rechtzeitig über unerwartet auftretende Kosten informieren.
Die Fragen:
1) Kann ich die Reisezeit auch Pro Stunde als Arbeitszeit rechnen= (23:45 für die Hinfahrt und 13:30 Stunden für die Rückfahrt)?
2) Wird das Wochenenden (31.12.2011 und 01.01.2012) auch als Arbeitszeit zu berechnen, weil im Ausland oder hierfür gelten nur die Spesenpauschalen?
3) Wenn ich im Ausland Geld abgehoben habe für die lokale Kosten oder Geld Ausgetauscht habe dabei entstehen Gebühren. Kann ich die Gebühren auch geltend machen, wenn ich sie auch nachweisen kann?
4) Am 30.12 Abend bin ich von Delhi nach Pune geflogen um Freunde zu besuchen. Am 02.01 Morgen war ich wieder zurück in Delhi. Für die 3 Nächte (30.12+31.12+01.01) habe ich nicht im Hotel gewohnt (ausgecheckt) damit den Mandanten nicht unnötige Hotelkosten entstehen. Kann ich auch für die 3 Nächte @ 20 Euro Pauschale geltend machen? Kann ich für die zwei Tage auch normale Spesenpauschalen geltend machen?
5) Kann ich Trinkgeld auch in Rechnung stellen (Trinkgeld für Taxifahrer, Hotel Staff, Restaurant), wenn ich Eigenbeleg dafür schreibe?
Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Für die zusätzliche Tipps und Tricks bedanke ich mich bein Ihnen im Voraus!