Garagenmiete für Firmenwagen
- Frage #106370 vom 26.04.2012 - 14:12 Uhr
- Thema: Einkommensteuer
- Einsatz: € 60,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Frage ist abgelaufen
Hallo,
mein Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen zur Verfügung, da ich als Unternehmensberater täglich zu Kundenterminen reisen muss. Sämtliche Kosten (Fuhrparkmanagement, Leasing, Betriebskosten) trage ich über einen Gehaltsverzicht. Der geldwerte Vorteil wird über die 1%-Regelung versteuert. In der Einkommenssteuererklärung werde ich jedoch nach Fahrtenbuch abrechnen, da die private Nutzung
Notiz vom Fragesteller am 26.04.2012 - 14:22 Uhr
Hier der Rest der Frage, wurde irgendwie abgeschnitten:
...da die private Nutzung <30% ist.
Da mein Arbeitgeber keinen Stellplatz zur Verfügung stellt, hab ich im Nachbarhaus eine Garage angemietet. Dem BFH Urteil vom 7.6.2002 (VI R 145/99 BStBl. 2002 II S. 829) folgend, würde ich die Garagenmiete gerne als Betriebskosten abrechnen um die Kosten somit aus dem Brutto- statt dem Nettogehalt zu zahlen und die Mehrwertsteuer zu vermeiden.
Mein Arbeitgeber verweigert dies. Ist dies richtig? Kann ich die Betriebskosten auf anderem Wege steuerlich absetzen?