GbR in Österreich / Absetzbarkeit diverser Kosten


Zum neuen Jahr ist eine GbR-Gründung mit Firmensitz in Österreich geplant. Mein Geschäftspartner ist Österreicher, ich wohne in Deutschland und arbeite auch vom Homeoffice aus für die GbR. In Deutschland bin ich selbständig (Einzelunternehmen), habe jedoch keine nennenswerten Einkünfte.

Die Einkommenssteuer ist ja in Österreich abzuführen. Von der österreichischen Sozialversicherung kann man sich befreien lassen.

Wenn ich nun in Österreich Steuern zahle, wie kann ich meine deutschen Kosten, die sich überlicherweise in der deutschen Einkommensteuererklärung positiv auf die Steuerlast auswirken geltend machen?

1. die Kosten, welche im direkten Zusammenhang mit der Ausübung stehen: wie das häusliches Arbeitszimmer (100% berufliche Nutzung)

2. Posten wie Krankenversicherung, Versicherungen, Altersvorsorge etc.

Antwort vom 13.12.2011 - 15:20 Uhr

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte.

Da Sie in D EINEN Wohnsitz haben, sind Sie grundsätzlich in D mit Ihrem gesamten Welteinkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Durch die Gründung der GbR in Österreich erzielen Sie im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht wohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Absatz 1 Nr. 2 EStG als Mitunternehmer. Diese Einkünfte werden in Österreich gem.Artikel 7 Absatz 1 des DBA’s mit Österreich in vollem Umfang in Österreich versteuert, sofern in Deutschland keine Betriebsstätte des Unternehmens besteht, wovon ich eigentlich nicht ausgehe.

Damit wären die Einkünfte aus der gewerblichen Mitunternehmerschaft in Deutschland steuerfrei, sie erhöhen aber im Rahmen des § 32b EStG (Progressionsvorbehalt) den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in D. Sie können daher die Progressionseinkünfte aus Österreich um die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Betriebsausgaben, wozu auch das häusliche Arbeitszimmer gehört, mindern.

Da Sie in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie die privaten Versicherungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10 EStG im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge einkommensteuermindernd in D abziehen. Dies tun Sie durch Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand, die der Einkommensteuererklärung beizufügen ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater