Grundstücksverkauf
- Frage #106228 vom 13.12.2011 - 13:16 Uhr
- Thema: Bilanzierung
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte in kommenten 2-3 Monaten ein unbebautes Grundstück kaufen, mit der Absicht später dort ein Haus zu bauen. Kaufpreis ca. 100.000 Euro.
Meine Frage: wenn ich dieses Grundstück nach einem Jahr verkaufen muss, wie wird der Verkauf besteuert? 1. Wenn ich für 110.000 Euro verkaufe? 2. Wenn ich für 90.000 Euro verkaufe?
Danke für Ihre Antwort!
Schöne Grüße

Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass das Grundstück zu Ihrem Privatvermögen gehört und es beim Verkauf nicht bebaut ist.
Es liegt in beiden Fälle ein privates Veräusserungsgeschäft vor, da das Grundstück innerhalb der 10-Jahresfrist veräussert wird. Besteuert wird der Veräusserungsgewinn, der sich wie folgt errechnet:
Veräusserungspreis
minus
Anschaffungskosten
minus
Veräusserungskosten
= Veräusserungsgewinn
Verluste aus Grundtsücksgeschäften können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Ein Verlusüberhang kann vorgetragen werden und später mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steeurberater