Grundstücksverkauf

  • Frage #106228 vom 13.12.2011 - 13:16 Uhr
  • Thema: Bilanzierung
  • Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte in kommenten 2-3 Monaten ein unbebautes Grundstück kaufen, mit der Absicht später dort ein Haus zu bauen. Kaufpreis ca. 100.000 Euro.

Meine Frage: wenn ich dieses Grundstück nach einem Jahr verkaufen muss, wie wird der Verkauf besteuert? 1. Wenn ich für 110.000 Euro verkaufe? 2. Wenn ich für 90.000 Euro verkaufe?

Danke für Ihre Antwort!

Schöne Grüße

Antwort vom 13.12.2011 - 13:30 Uhr

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass das Grundstück zu Ihrem Privatvermögen gehört und es beim Verkauf nicht bebaut ist.

Es liegt in beiden Fälle ein privates Veräusserungsgeschäft vor, da das Grundstück innerhalb der 10-Jahresfrist veräussert wird. Besteuert wird der Veräusserungsgewinn, der sich wie folgt errechnet:

Veräusserungspreis

minus

Anschaffungskosten

minus

Veräusserungskosten

= Veräusserungsgewinn


Verluste aus Grundtsücksgeschäften können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Ein Verlusüberhang kann vorgetragen werden und später mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steeurberater

Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 15.12.2011 - 09:32 Uhr

Sehr geehrter Herr Stiller,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wie hoch ist der Prozentsatz bei der Besteuerung von einem Veräusserungsgewinn?
Zum Beispiel Nummer 2: 10.000 Euro Veräusserungsgewinn.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 15.12.2011 - 09:39 Uhr


Sehr geehrter Ratsuchender,

die Höhe der Steuerbelastung errechnet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, der abhängig von der Höhe der anderen Einkünfte und dem Familienstand ist. Sie können diesen in etwa aus dem letzten Einkommensteuerbescheid errechnen, in dem Sie die festzusetzende Einkommensteuer ins Verhältnis zum zu versteuernden Einkommen setzen. Der sich ergebende Steuersatz, z.B. 30%, setzen Sie ins Verhältnis zu den 10.000 Euro, sodaß Ihre Steuer auf den Veräusserungsgewinn im Beispielsfall 3.000 Euro betragen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater