Ist Nachkauf ausländ. Schul- u. Studienzeiten steuerlich absetzbar?
- Frage #106271 vom 22.01.2012 - 19:22 Uhr
- Thema: Internationales Steuerrecht
- Einsatz: € 75,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin österreichischer Staatsbürger, lebe und arbeite aber seit 10 Jahren in Deutschland.
Auf Grund bestimmter Umstände habe ich seit 2008 bei der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt Schul- und Studienzeiten nachgekauft und versucht, diese in meinen deutschen Steuerklärungen als Altersvorsorgeaufwendungen geltend zu machen.
Für die Steuererklärung 2008 mit Erfolg.
In der Steuererklärung 2009 wurden mir diese Altersvorsorgeaufwendungen mit der Begründung „Beiträge an die österr. Pensionsversicherungsanstalt stellen keine Sonderausgaben dar“ herausgestrichen. Ich stellte einen Einspruch wie folgt:
„Lt. BFH-Urteil vom 29.7.1986, BStBl. 1986 II S. 747, sind auch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, etwa zur Höher- und Weiterversicherung, zum Ausgleich von gekürzten Studienzeiten, zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente u. Ä. bis zum Altersvorsorgehöchstbetrag als "Altersvorsorgeaufwendungen" absetzbar. Des Weiteren sind lt. BMF-Schreiben vom 30.1.2008, BStBl. 2008 I S. 390, Tz. 4, auch Beiträge an ausländische gesetzliche Rentenversicherungen absetzbar. Wenn wir die Beiträge an die Pensionsversicherungsanstalt in Wien an falscher Stelle deklariert haben, beantragen wir eine entsprechende Änderung des Steuerbescheides unter Berücksichtigung der Beträge laut Steuererklärung. Falls Sie unserem Antrag nicht entsprechen, bitten wir Sie, uns die Abweichung zu begründen.“
Das deutsche Finanzamt antwortete mir mit einer neuen, aber unveränderten Festsetzung: „Der Ansatz der Zahlungen an die österreichischen Pensionsversicherungsanstalt ergibt leider keine steuerliche Auswirkung“.
Im Anschluss habe ich es versäumt der Sache nochmals nachzugehen.
In der Steuererklärung 2010 wurden mir diese Altersvorsorgeaufwendungen auch herausgestrichen. Folgende Begründungen wurden angegeben: „Für Abweichungen von den erklärten Angaben gelten die Erläuterungen im Bescheid für 2009 sinngemäß.“ und „Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung ihrer Beträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung dees Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)“.
Ob sich diese auf den Sachverhalt beziehen, ist mir aber unklar.
Frage:
Kann man die bei der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt nachgekauften Schul- und Studienzeiten in deutschen Steuerklärungen als Altersvorsorgeaufwendungen oder an anderer Stelle geltend machen?

Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei den von Ihnen genannten Aufwendungen handelt es sich m.E. um Vorsorgeaufwendungen, die im Rahmen der Höchsbetragsberechnung als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Ein Abzug wäre lediglich dann nicht möglich, wenn folgende 2 Voraussetzungen erfüllt wären:
1) Die Aufwendungen stehen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs.2 Nr. 1 EStG) und
2) die Beiträge werden an Versicherungsunternehmen geleistet, die weder Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Staat haben noch eine Geschäftsbetriebserlaubnis in einem EU-Staat vorweisen können.
In Ihrem Falle stehen die getätigten Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen, denn solange Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, werden spätere Rentenzahlungen in Deutschland besteuert ( Artikel 18 Abs.1 DBA Österreich ).Zudem gehört Österreich zur EU:
Sie sollten daher vorsorglich gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 binnen der Monatsfrist Einspruch einlegen. Ob der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen bei Ihnen aber bereits ausgeschöpft ist vermag ich aus der Ferne nicht festzustellen, hierzu müsste ich Einsicht in Ihre Einkommensteuererklärung und den Einkommensteuerbescheid 2010 haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater