Kleinunternehmer
- Frage #101800 vom 28.08.2006 - 16:25 Uhr
- Thema: Umsatzsteuer
- Einsatz: € 25,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Hallo,
1.Frage: Mir ist die Kleinunternehmerregelung nicht ganz klar:Im vergangenen Jahr bis 17500,- und im laufenden Jahr nicht über 50000,- Einnahmen.Welche Einahmegrenze gilt dann für die kommenden Jahre, um Kleinunternehmer zu bleiben?
2.Frage: Meine Frau (Designerin) und ich (Schauspieler) sind beide Kleinunternehmer jeweils in unseren Berufen und vermieten außerdem die gemeinsame Ferienwohnung komplett das ganze Jahr.
Wo liegt die Kleinunternehmergrenze bei der Ferienwohnungsvermietung? Verdoppelt sich diese dadurch, dass wir zwei Unternehmer sind? Zählen die verschiedenen Kleinunternehmen bei der Bemessungsgrenze einzeln oder zusammen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

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sehr hilfreich