Mietshauserwerb: 15-Prozent-Regelung bei Abschreibung

  • Frage #106254 vom 09.01.2012 - 18:52 Uhr
  • Thema: Immobilienbesteuerung
  • Einsatz: € 25,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Frage ist abgelaufen

Wir besitzen seit einiger Zeit mehrere Mietshäuser, die z.T. in unserem Auftrag zur weiteren Vermietung renoviert wurden. Dabei sind einige steuerliche Fragen aufgetauscht.

1. Renovierungs-Abschreibungen sind in den ersten drei Jahren nach Erwerb nur dann möglich, wenn die Kosten nicht mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten betragen. Wann aber sind die drei Jahre um? Haus wurde im März 2009 notariell gekauft, Voreintragung zeitnah, endgültige Eintragung ins Grundbuch aber erst im Juli.

2. Bei einem ganz frischem Haus haben wir keine Angaben im Notarvertrag über den Wert des Grundstücks vermerkt. Die Bodenrichtwertauskunft konnte mir als Informationsquelle nicht verbindlich helfen, da keine vergleichbar kleinen Grundstücke in der Nähe liegen - "man könne wohl so um die 500 Euro pro m² rechnen." Das ist mir zu unsicher, da eine komplettabschreibung auf 50 Jahre droht. Was ist zu tun?

3. Wie bekomme ich verbindlich heraus, welchen Restbetrag ich noch innerhalb der 15 Prozent auf ein Haus abschreiben kann? Wie rechnet das Finanzamt? Kann ich entsprechende Info dort erfragen? Mir ist z.B. unklar, mit wieviel das Grundstück nun konkret bewertet und damit vom Kaufpreis abgezogen wurde.

Vielen Dank für die Beantwortung

(Ich bitte um keine Kommentierung, Nachfrage oder Beantwortung dieser Anfrage durch Herrn Stiller.)