Rechnung vom Kleinunternehmerstudent ohne Gewerbeschein
- Frage #106257 vom 10.01.2012 - 21:15 Uhr
- Thema: Einkommensteuer
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Ein Student leistete Fahrdienste ausschließlich in den Semesterferien.(Werbefahrten/Promotions)
Er stellt hierfür eine Rechnung aus. Hatte aber kein Gewerbe angemeldet und brachte als Kleinunternehmer keine MWST in Ansatz.
Kann mir als Aufraggeber eine Ansetzung als Betriebsausgabe verweigert werden- Ich denke nicht.
Da keine nachhaltige Erwerbstätigkeit bei Ihm vorhanden war und dies während der Semesterferien erfolgte dürfte kein Gewerbeschein erforderlich sein-oder ?
Es bestand kein Zweifel, dass das Studium im Lebensmittelpunkt stand und nicht die Fahrdienste

Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn nachhaltig (wiederholt) mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, die versteuert werden müssen. In welcher Form die gewerblichen Einkünfte erzielt werden und welchen Tätigkeiten die Person sonst noch nachgeht, spielt für die Beurteilung keine Rolle.
Sie als Rechnungsempfänger sind jedoch nicht dafür verantwortlich, wie der Rechnungssteller das Einkommen versteuert. Wenn Sie die Zahlung nachwiesen können, steht dem Betriebsausgabenabzug nichts im Wege.
Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch ein Arbeitsverhältnis bestehen könnte. In diesem Fall wäre die Abführung von Sozialabgaben notwendig.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater