steuer

  • Frage #106275 vom 26.01.2012 - 15:12 Uhr
  • Thema: Einkommensteuer
  • Einsatz: € 20,00 (Rechnung per Post)
  • Status: Beantwortet

bis wann muss man die einkommensteuererklärung 2010 abgeben

Antwort vom 26.01.2012 - 17:32 Uhr


Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintegrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 verpflichtet sind, hätte diese bis zum 31.5.2011 abgegeben werden müssen. Diese Abgabefrist hat sich bis zum 31.12.2011 verlängert, wenn Sie durch einen Steuerberater steuerlich beraten sind. Diese sogenannte Steuerberaterfristverlängerung kann durch einen Fristverlängerungsantrag bis längstens zum 29.02.2012 verlängert werden.

Trotzdem kann auch über den 31.05.2011, 31.12.2011 und 29.02.2012 eine Einkommensteuererklärung für 2010 abgegeben werden und zwar innerhalb der 4-jährigen Verjährungsfrist. Danach endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 am 31.12.2014. Man spricht hier auch von der sogenannten Antragsveranlagung.

Wenn Sie beim Finanzamt bereits steuerlich geführt werden (sog. Pflichtveranlagung) verlängert sich die Abgabefrist für 2010 um die Ablaufhemmung von maximal 3 Jahren auf den 31.12.2017.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater