Steuer auf Abfindung/Firmenrente bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit

  • Frage #106210 vom 28.11.2011 - 18:04 Uhr
  • Thema: Einkommensteuer
  • Einsatz: € 25,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Sehr geehrte Herren,

im Januar 2010 habe ich (62 Jahre) eine Abfindung (200.000) Euro von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir ab Januar 2010 eine monatliche Firmenrente in Höhe von 2000 Euro monatlich gezahlt = 24.000 Euro im Jahr. Parallel habe ich ab Januar 2010 Arbeitslosengeld in Höhe von 2000 Euro/Monat erhalten = ebenfalls 24.000 Euro im Jahr

Ich bin nun von meiner Finanzbehörde aufgefordert worden eine Steuererklärung für 2010 abzugeben und habe folgende Frage:

Schritt 1
Firmenrente 24.000 Euro
AL-Geld 24.000 Euro = 48.000 Euro
Progressionsvorbehalt = 7.630 Euro = 15,9 %

bezogen auf Firmenrente = 15,9 % v. 24.000 Euro = Steuerschuld 3.816 Euro

Schritt 2
was wird nun im weiteren als steuerpflichtiges Einkommen behandelt:
Firmenrente + 1/5 Abfindung ok; wird aber auch das AL-Geld noch zuaddiert?

Wovon muss ich die Steuer in der Tabelle ablesen
von 64.000 Euro oder von 88.000 Euro und dann damit weiterrechnen???
Für eine kurze Rückantwort evtl. incl. Begründung (Gesetzestext) danke

freundl. Gruß



Antwort vom 29.11.2011 - 14:30 Uhr

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

So einfach geht es leider nicht.

Schritt 1

Sie müssen das zu versteuernde Einkommen ( ohne Abfindungsbetrag )ermitteln. Dabei müssen Sie die Firmenrente wenigstens um den Werbungskostenpauschbetrag kürzen und dann noch die abzugsfähigen Sonderausgaben und eventuell aussergewöhnliche Belastungen zum Abzug bringen. Vom so ermittelten zu versteuernden Einkommen können Sie prozentual die Höhe der Einkommensteuer unter Einbeziehung des Progressionsvorbehaltes nach der Grund-oder SplittingTabelle errechnen.

Das Ergebnis ist der Steuerbetrag I


Schritt 2

Zu versteuerndes Einkommen gem. Schritt 1
plus
1/5 von 200.000 = 40.000

Der sich ergebende Saldo ist die Bemessungsgrundlage. Aus dieser Bemessungsgrundlage lesen Sie die Einkommensteuer lt. Grundtabelle bzw. Splitting-Tabelle ab und ziehen die Steuer gem. Steuerbetrag I ab.

Die sich ergebende Differenz multiplizieren Sie mit 5, dies ergibt die Steuer nach der Fünftelregelung und ist das Ergebnis Steuerbetrag II

Addieren Sie nun Steuerbetrag I zum Steuerbetrag II dazu, dann haben Sie die gesamte Jahressteuer.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 29.11.2011 - 19:00 Uhr


Nachfrage:

muessen im Schritt 2 a l l e Einkunftsarten, also
Firmenrente zuzügl. AL-Geld zuzügl. 1/5 der Abfindungssumme ermittelt um so die Bemessungsgrund-
lage zu erhalten oder wird das AL-Geld in diesem Schritt 2 nicht weiter berücksichtigt??

Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 30.11.2011 - 07:25 Uhr


Sehr geehrter Ratsuchender,

das ALG wird in Schritt 2 nicht mehr berücksichtigt. Im zu versteuernden Einkommen müssen alle Einkünfte enthalten sein. Das ALG gehört nicht zu den Einkünften. Es ist steuerfrei, wird aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.


Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater