Steuerpflicht bei Auslandstätigkeit


Für eine Tätigkeit in der Entwicklungshilfe in MALAWI (Afrika) werde ich von einer englischen Consulting-Firma bezahlt.
Das Honorar geht auf mein Euor-Konto in Deutschland. Mein Arbeitsort ist Lilongwe/ Malawi.
1. Muss ich in Deutschland Steuern zahlen?
2. Welche Voraussetzungen (DBA, ZÜ, ATE, Wohnsitz, etc.) müssten vorliegen, bzw. müsste ich vorweisen, damit ich in Deutschland keine oder weniger Steuern zahlen muss)?

Antwort vom 02.04.2012 - 18:01 Uhr

Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Herrmann

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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, Sind Sie hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht umfasst Ihr gesamtes Welteinkommen. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen in Malawi grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Für den Fall, dass auch Malawi ein Besteuerungsrecht hat, könnte ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch Malawi das Besteuerungsrecht zuweisen. Ein solches Abkommen besteht meiner Kenntnis nach nicht.

Daher ist die deutsche Besteuerung nur zu vermeiden, wenn der inländische Wohnsitz aufgegeben wird. Der Sitz des Arbeitgebers oder der Verwaltungsort des Kontos sind für die Besteuerung unerheblich.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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