Student mit Hiwi-Job, zusätzlich einmalig selbstständig arbeiten

  • Frage #105545 vom 04.03.2010 - 17:20 Uhr
  • Thema: Sonstiges Thema
  • Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Ich bin Informatikstudent (im Bachelorstudium, noch kein Hochschulabschluss), verdiene mit einem Hiwi-Job knapp 400€ / Monat im Rahmen eines Mini-Jobs (jedenfalls über 360€) und bin familienversichert. Aus Finanzanlagen habe ich nochmals ein Einkommen in Höhe von rund 600€, komplett mit dem Sparer-Pauschbetrag abgedeckt. Ich erhalte kein Bafög.

Nun habe ich die durchaus lukrative Möglichkeit, einen Programmierauftrag zu übernehmen. Der Verdienst läge bei rund 600-1000€ einmalig. Es handelt sich um eine interne Software zur Kunden/Promotorenverwaltung für eine Eventagentur. Dem Kunden soll danach eine Rechnung ausgestellt werden, Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden.

1) Muss ich diese Tätigkeit steuerlich anmelden, wenn ja, wie?
2) Welche Folgen hat das für mich bezüglich Krankenkasse und anderen Sozialversicherungen? Ich dürfte mit einer einmaligen selbstständigen Arbeit die Familienversicherungsgrenze wohl nicht regelmäßig überschreiten.

Antwort vom 08.03.2010 - 16:02 Uhr


Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

1) Muss ich diese Tätigkeit steuerlich anmelden, wenn ja, wie?

Es dürfte sich um eine einmalige Tätigkeit aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG handeln handeln, daher ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Dem Finanzamt gegenüber müssten die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der Einkommensteuererklärung erklärt werden. Aufgrund Ihrer Schilderung wird aber das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, sodass keine Einkommensteuer anfallen dürfte.

2) Welche Folgen hat das für mich bezüglich Krankenkasse und anderen Sozialversicherungen?

Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Gesamteinkommensgrenze führt nicht zum Ausschluss der Familienversicherung . Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres anzusehen.
Wenn die Tätigkeit analog der 2 Monatsregelung gestaltet werden kann, hat dies keinen Einfluß auf die Familienversicherung. Setzen Sie sich diesbezüglich mit der Krankenkasse in Verbindung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Urich Stiller
Steuerberater