Umstellung von Einnahmeüberschuß auf Bilanzierung

  • Frage #104697 vom 25.01.2009 - 21:00 Uhr
  • Thema: Finanzbuchhaltung
  • Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Hallo,
meine Frau und ich betreiben ein seit einigen Jahren EInzelhandelsgeschäft (Geschenkartikel als GbR). Bis jetzt haben wir eine Einnahmenüberschußrechung gehabt.
Das Finanzamt will jetzt, daß wir ab dem 1.1.09 bilanzieren.
Hierzu habe ich einige (für sie sicher einfache) Fragen:

Wir verwenden den Kontorahmen SKR04 Standard.
Ich habe alle Bank- und Kassenstände zum 1.1.09 eingegeben.
Alle offenen Rechnungen erfasst und auch noch offene Forderungen eingeben.

Nun meine Frage:
Wir haben viele Kleinartikel (Wohnaccessoires, Modeschmuck, usw).
Hier haben wir eine Inventur durchgeführt und den Gesamtwert (Verkaufspreise) ermittelt.
Diese Artikel sind bereits bezahlt und diese haben als Aufwand unseren Gewinn der letzten Jahre bereits gemindert.
Wie muß ich jetzt diesen Warenbestand in die Eröffnungsbilanz einbuchen?
Zu welchem Wert muß ich diese Werte einbuchen?
(Kalkulation: Beispiel: 10,- EK netto, VK 23,80 €)

Ich hoffe, Sie verstehen meine Frage.
Falls nicht, bitte Rückfragen,
ich bin am besten per Mail erreichbar.

Antwort vom 25.01.2009 - 21:40 Uhr

Steuerberater Dipl.-Kfm. Lars Wilken

Alramstraße 8, 81371 München
Telefon: 089/76774410, Fax: 089/76774411

Die Frage wurde beantwortet.
Die Antwort ist nicht öffentlich zugänglich und kann nur vom Fragesteller eingesehen werden.

Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 26.01.2009 - 13:16 Uhr

Vielen Dank.
Noch eine kurze Nachfrage:
Sie schreiben, dass der Übergangsgewinn ausserhalb der Buchführung (z.B. Excel) gemacht wird.
Ist der Warenbestand laut Inventur auch hier zu berücksichtigen?

Bei der Eröffnungsbilanz:
Sie schreiben das die Eröffnungsbilanzwerte erfolgsneutral zu buchen sind.
Beim Warenbestand ist dies nun klar.
Wie sieht es hier mit noch offenen Lieferantenrechnungen aus?
Müssen diese nur als Lieferantenrechnungen eingebucht werden?
(z.B. auf 3300)
Bei diesen Rechnungen wurde ja noch keine Vorsteuer geltend gemacht, dies ändert sich ja jetzt mit der Bilanzierung.

Auto und Ladeneinrichtung übernehme ich zum Abschreibungswert zum 1.1.09, oder?

Habe ich noch etwas wichtiges vergessen?

Danke




Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 26.01.2009 - 14:17 Uhr

Die Antwort ist nicht öffentlich zugänglich und kann nur vom Fragesteller eingesehen werden.