Umstellung von Einnahmeüberschuß auf Bilanzierung
- Frage #104697 vom 25.01.2009 - 21:00 Uhr
- Thema: Finanzbuchhaltung
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Hallo,
meine Frau und ich betreiben ein seit einigen Jahren EInzelhandelsgeschäft (Geschenkartikel als GbR). Bis jetzt haben wir eine Einnahmenüberschußrechung gehabt.
Das Finanzamt will jetzt, daß wir ab dem 1.1.09 bilanzieren.
Hierzu habe ich einige (für sie sicher einfache) Fragen:
Wir verwenden den Kontorahmen SKR04 Standard.
Ich habe alle Bank- und Kassenstände zum 1.1.09 eingegeben.
Alle offenen Rechnungen erfasst und auch noch offene Forderungen eingeben.
Nun meine Frage:
Wir haben viele Kleinartikel (Wohnaccessoires, Modeschmuck, usw).
Hier haben wir eine Inventur durchgeführt und den Gesamtwert (Verkaufspreise) ermittelt.
Diese Artikel sind bereits bezahlt und diese haben als Aufwand unseren Gewinn der letzten Jahre bereits gemindert.
Wie muß ich jetzt diesen Warenbestand in die Eröffnungsbilanz einbuchen?
Zu welchem Wert muß ich diese Werte einbuchen?
(Kalkulation: Beispiel: 10,- EK netto, VK 23,80 €)
Ich hoffe, Sie verstehen meine Frage.
Falls nicht, bitte Rückfragen,
ich bin am besten per Mail erreichbar.

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