Unterhaltszahlungen an (im Ausland) getrennt lebenden Ehegatten+Kind
- Frage #103919 vom 14.05.2008 - 17:04 Uhr
- Thema: Einkommensteuer
- Einsatz: € 100,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Ich befinde mich in folgender Situation:
Die Trennung von der Ehegattin erfolgte im Juli 2007. Diese lebt seitdem mit dem gemeinsamen Sohn im Ausland (Belgien). Ich lebe nach wie vor in Deutschland. Im November 2007 wurde eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung notariell unterzeichnet, die die Unterhaltszahlungen für Frau und Kind regelt (die Scheidung wird für Ende 2008 angestrebt). Seit Juli wurden Unterhaltszahlungen von ca. 2.000 Euro pro Monat geleistet (nachweisbar durch Banküberweisung).
Die Unterhaltszahlungen für das Kind richten sich nach belgischem Recht. Da die Beträge in Belgien wohl vom Scheidungsrichter festgelegt werden (wir aber nach deutschem Recht geschieden werden), wurde ein Gesamtunterhaltsbetrag vereinbart (Pauschalregelung), der den Kindesunterhalt enthält. Dieser Betrag ist im Trennungsjahr relativ hoch und sinkt bis zum Einschulungsalter des Kindes (derzeit 2,5 Jahre alt) auf ca. 500 Euro, was in etwa dem deutschen gesetzlichen Kindesunterhalt entspricht.
In 2006 (und vorzugsweise in 2007) wurde gemeinsame Veranlagung zur ESt gewählt, ab 2008 befinde ich mich in Steuerklasse I, die („Ex-„) Frau versteuert ihr Einkommen in Belgien.
Fragen:
Steuererklärung 2007:
1. Ist es korrekt, das im Trennungsjahr 2007 eine gemeinsame Veranlagung zur ESt möglich ist?
2. Wenn ja, muss auch das von der Ehefrau nach Trennung in Belgien (zwischen August und Dezember 2007) verdiente Gehalt als Einkommen in Deutschland angegeben werden? (die Beträge haben aufgrund der geringen Höhe in Belgien nicht zu einer Einbehaltung von Lohnsteuern geführt).
3. Wenn ja, würde dies zu einer Doppelbesteuerung des in Belgien erzielten Einkommens in 2007 führen?
4. Können die nach Belgien geleisteten Zahlungen von Trennungsunterhalt (total ca. 10.000 Euro) bereits im Trennungsjahr bei der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden und wenn ja, wie und in welcher (maximalen) Höhe?
5. Müssen diese Zahlungen in Belgien als Einkommen versteuert werden (falls die Beantwortung nicht möglich ist, bitte offenlassen)
6. Können die für die anwaltliche Beratung und Vorbereitung der notariellen Trennungsfolgevereinbarung entstandenen nachweisbaren Aufwendungen (ca. 1.200 Euro) bei der Steuererklärung 2007 geltend gemacht werden?
7. Gibt es sonst noch irgendwelche Kosten, die eventuell geltend gemacht werden können?
Steuererklärung 2008 und Folgejahre
8. Ab 2008 wird Einzelveranlagung gewählt: in welcher Höhe und wo (d.h. welche Zeile) sind die Unterhaltszahlungen (für Frau und Kind), ca. 20.000 €, in der Steuererklärung 2008 zu berücksichtigen?
9. Macht es bei den Zahlungen einen Unterschied, ob die Scheidung bereits rechtskräftig ist (in diesem Falle wäre eine Beschleunigung des Scheidungsverfahrens sinnvoll)
10. Wie sind die Kosten der notariellen Vereinbarung in 2008 zu berücksichtigen (Notarkosten von ca. 1000 Euro)?
11. Wie sind die zukünftig anfallenden Kosten des Scheidungsverfahrens selbst (d.h. Gerichtskosten und notwendige anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren) steuerlich zu berücksichtigen?
12. Gibt es sonst noch irgendwelche Kosten, die eventuell geltend gemacht werden können?

Die Frage wurde beantwortet.
Die Antwort ist nicht öffentlich zugänglich und kann nur vom Fragesteller eingesehen werden.
sehr hilfreich