Versteuerung vom Schrottverkauf ?

  • Frage #106238 vom 22.12.2011 - 21:44 Uhr
  • Thema: Einkommensteuer
  • Einsatz: € 30,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

2006 - 2007 habe ich zusammen mit meinem Ehemann öfters Schrott bei einer Entsorgungsfirma verkauft, wir haben damals fast 2.000 € verdient. Vor kurzem hat uns das Finanzamt angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten, da unsere Daten im Rahmen der Steuerprüfung bei der Entsorgungsfirma gefunden wurden und wir diese Einnahmen in unserer ESt-Erklärung nicht eingegeben haben. Wir sind davon ausgegangen, dass dies ein Betrag sei, der ähnlich dem Verdienst aus Nebenjob, bis zu einer Höhe von 400€ pro Monat steuerfrei wäre, somit die Höchstjahresgrenze nicht überschritten wurde.
Es gab leider damals, genauso wie heute, kaum Informationen zu diesem Thema, die Recherchen selbst im Internet sind leider erfolglos geblieben. Nun können wir es nicht mehr ändern, wollen aber den Vorgang schnellstmöglich abschliessen. Wie ist die steuerliche Lage dazu,
mit welchen Konsequenzen müssen wir rechnen?

Vielen Dank vorab für ihre Erklärung und freundliche Grüße



Antwort vom 23.12.2011 - 10:39 Uhr

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie und Ihr Ehemann die Schrottgegenstände aus Ihrem Privatvermögen veräussert haben und Sie diese Veräusserungen nur gelegentlich getätigt haben, liegen einkommensteuerlich weder Einkünfte aus Gewerbebetrieb noch sonstige Einkünfte im Sinne des EStG vor. Sie müssten dann diese Einnahmen nicht versteuern.

Wenn Sie jedoch zusammen mit Ihrer Ehefrau nachhaltig (wiederholt) mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt haben, da liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, die dann nachversteuert werden müssen, da es die Grenze von 400 Euro monatlich für gewerbliche Einkünfte nicht gibt. Auf die Anmeldung eines Gewerbes kommt es einkommensteuerlich nicht an. Sie können aber von den Einnahmen die sogenannten Betriebsausgaben abziehen, z. B. die Fahrten mit dem Fahrzeug und zurück zum Schrotthändler mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer. Evenuell sind noch weitere Betriebsausgaben angefallen.

Umsatzsteuer würde nur dann anfallen, wenn der Gesamtumsatz 17.500 Euro überstiegen hat.

Wenn Sie die Veräusserungen nur gelegentlich aus dem Privatvermögen getätigt haben, so müssten Sie diesen Umstand dem Finanzamt erläutern.

Eine abschließende Beurteilung ist nur nach detaillierter Kenntnis des Sachverhalts möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 27.12.2011 - 08:34 Uhr

Könnten Sie es bitte kurz erläutern, wie diese Nachversteuerung zustande kommt, werden unsere damalig gestellten ESt-Erklärungen durch Finanzamt neu berechent oder müssen wir diese wegen der o.g. Gewerbeeinnahmen neu einreichen?

Auch hierfür besten Dank für ihre Rückmeldung
und freundliche Grüße

Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 09.01.2012 - 10:36 Uhr


Sehr geehrte Ratsuchende,

urlaubsbedingt kann ich Ihre Nachfrage erst heute beantworten.

Das Finanzamt wird die Bescheide auf Grund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach § 173 AO ändern. Dabei wird es im Regelfall die Einnahmen ansetzen und nicht den Gewinn ( Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben).

Wenn tatsächlich Gewerblichkeit Ihrer Tätigkeit vorliegt, dann sollten Sie dem Finanzamt eine formlose Gewinnermittlung einreichen.

Wie bereits gesagt, wenn Sie nur gelegentlich Veräusserungen aus Ihrem Privatvermögen getätigt haben, dann würde steuerlich nichts passieren. Auch das müssten Sie dem Finanzamt mitteilen.

Wenn ich die Dinge für Sie im Rahmen eines Mandats überprüfen soll, können Sie sich unter StillerStB@gmx.de mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater