Vorsteuer nach den allgemeinen Durchschnittssätzen §23 UStG
- Frage #104177 vom 04.08.2008 - 18:48 Uhr
- Thema: Umsatzsteuer
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Hallo
Ich betreibe ein Einzelhandelsgewerbe und beziehe die Ware z. Zt. ausschliesslich aus dem EU-Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb). Meine Frage hierzu:
Darf ich die Vorsteuer nach den allgemeinen Durchschnittssätzen (§23 UStG) geltend machen?
Die übrigen Voraussetzungen des § 23 UStG sind erfült.
Wenn das nicht geht, wie hoch muss dann der Anteil der in Deutschland gekauften Ware am Gesamtwareneinkauf sein, um den §23 UStG in Anspruch nehmen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüssen

Die Frage wurde beantwortet.
Die Antwort ist nicht öffentlich zugänglich und kann nur vom Fragesteller eingesehen werden.
sehr hilfreich