Vorsteuer nach den allgemeinen Durchschnittssätzen §23 UStG

  • Frage #104177 vom 04.08.2008 - 18:48 Uhr
  • Thema: Umsatzsteuer
  • Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Hallo

Ich betreibe ein Einzelhandelsgewerbe und beziehe die Ware z. Zt. ausschliesslich aus dem EU-Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb). Meine Frage hierzu:

Darf ich die Vorsteuer nach den allgemeinen Durchschnittssätzen (§23 UStG) geltend machen?

Die übrigen Voraussetzungen des § 23 UStG sind erfült.

Wenn das nicht geht, wie hoch muss dann der Anteil der in Deutschland gekauften Ware am Gesamtwareneinkauf sein, um den §23 UStG in Anspruch nehmen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort vom 04.08.2008 - 19:23 Uhr

Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Herrmann

Severinstr. 175 - 177, 50678 Köln
Telefon: 0221/3 48 91 09, Fax: 0221/3 10 18 19

Die Frage wurde beantwortet.
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Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 06.08.2008 - 12:08 Uhr

Vielen dank für die Antwort. Ich wollte Ihnen noch ein Beispiel darstellen, nur um sicher zu sein, dass ich es richtig verstehe:



Umsatzsteuer-Voranmeldung z. B. Juni


Steuerpflichtige Umsätze
Zum Steuersatz von 19% (81) 10.000 1.900,00


Wareneinkauf EU
Zum Steuersatz 19% (89) 5.000 950,00

Übertrag 2.850,00


Vorsteuer aus dem innerg. Erwerb (61) 950,00

Vorsteuer nach allg. Durchschnittssätzen (63) 1.180,00
(für Schuhwaren 11,8 % von 10.000)

USt-Vorauszahlung 720,00


Ist diese Berechnung richtig?

Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 06.08.2008 - 12:20 Uhr

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