Wohnrecht als Last


Ich habe von meiner verstorbenen Freundin ein Mehrparteienhaus geerbt.
In einer Etage wohnt ein 6ojähriger Mann, der von der Mutter der Freundin
(auch verstorben) ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht erhielt.
Nun hat das Finanzamt die Erbschaftsteuer wie folgt berechnet:
a) Wert des Hauses aufgrund eines bes. Bedarfswerts = hier ist das Wohn-
recht mit der üblichen Miete voll enthalten
b) Die Belastung mit dem Wohnrecht ist in keiner Weise berücksichtigt, ob-
wohl bei einem Verkauf des Hauses ein erheblich geringerer Preis zu
erzielen ist.
Soweit mir bekannt ist, werden geerbte Hypothekenschulden bei der ErbSt
mindernd berücksichtigt. Deshalb kommt mir die Entscheidung des Finanz-
amts nicht richtig vor. Habe bereits Einspruch eingelegt.

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